Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Auftragserteilung gilt die VOB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sollte diese ihnen nicht bekannt sein, stellen wir auf Wunsch ein Exemplar zur Einsicht zur Verfügung.
Die "Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen" welche ursprünglich vor 2002 unter der Bezeichnung "Verdingungsordnung für Bauleistungen" bekannt war, ist eine allgemeine Geschäftsbedingung zur Regelung von Auftragsvergabe und zur Durchführung von Bauleistungen. Bestehend aus drei Teilen (A, B und C) ist vor allem in Teil C auch die sachlich richtige Ausführung von Bauarbeiten nach dem jeweiligen Stand der Technik detaillierter beschrieben. Teil A regelt die "allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" - Teil B die "allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen". Die in Teil C dargelegten "allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" sind auch als DIN - Normen herausgegeben worden. Als schöpferische Leistungen unterliegen sie dem Urheberschutzrecht und dürfen daher nur mit Zustimmung des Nutzungsinhabers (DIN Deutsches Institut für Normung e.V.) veröffentlicht werden.
Die im BGB nur statisch festgehaltenen Regelungen eines Werkvertrages sind in der VOB wesentlich genauer beschrieben.
Für das Malerhandwerk relevant sind die DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten) sowie die DIN 18366 (Tapezierarbeiten).
Die Regelungen der VOB/A, B sind als Download beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhältlich.