VOC - Richtlinie

VOC (Volatile Organic Compounds) - flüchtige/reizende organische Komponenten. Die im März 1999 in Brüssel verabschiedete Richtlinie zur Reduzierung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, verfolgt in erster Linie das Ziel, Schadstoffabgaben an die Atmosphäre zu begrenzen. Dabei sind nicht nur für gesundheitsschädliche, sondern auch für umweltschädliche flüchtige Stoffe, die beispielsweise bei der Verarbeitung von Lacken entstehen, strengere Grenzwerte festgelegt worden.
Des Weiteren sind nun ebenfalls günstigere Verhältnisse für mehr Festkörper / weniger VOC (flüchtige Stoffe) vorgeschrieben.
Aus Sicht der verarbeitenden Betriebe und deren Personal eine durchaus begüssenswerte Entwicklung. Sind doch die Mitarbeiter durch die tägliche Verarbeitung von Anstrichsstoffen ständigen Emissionsbelastungen ausgesetzt. Was für den Auftraggeber bzw. den Kunden sich nur vorwiegend durch eine kurzzeitige Geruchsbelästigung bemerkbar macht, tritt für den Verarbeiter fast unentwegt bei andauernder praktischer Verwendung auf. Kontinuierlich hohe Belastungen mit organischen Lösemitteln können das gesundheitliche Wohlbefinden beeinträchtigen. Zwar sind Lacke und Farben mittlerweile lange nicht mehr mit so vielen Gefahrstoffen versetzt wie noch vor ein paar Jahrzehnten, jedoch gilt auch hierbei das Prinzip: Die Menge macht den Giftstoff!

Bereits ab 1. Januar 2010 beginnt die in Kraft Tretung von Phase II der europaweiten VOC-Richtlinie mit deutlich verschärften Grenzwerten für lösemittelhaltige Bautenfarben, -lacke und -lasuren.

Nähere Informationen unter:
www.umweltbundesamt.de